Prävention und Qualitätsprüfung
Eng verknüpft, aber erst auf den 2. Blick
Der Bedarf an Prävention endet nicht mit Eintritt der Pflegebedürftigkeit, aber die zu betrachtende Zeitschiene ist deutlich kleiner“.
Mit diesem Statement begann Frank Schlerfer, Geschäftsführer der Careproof, seinen Impulsvortrag auf der Veranstaltung „Impulse für Prävention und Qualität in der Pflege in einer alternden Gesellschaft“ der Initiative generationengerechte Pflege. Da viele Pflegebedürftige nicht mehr selbständig Art und Umfang ihrer Pflegeprävention bestimmen können, geht diese Aufgabe häufig an Professionelle Pflegende. Dabei stehen Aspekte wie Prophylaxe, Umgang mit Risiken, Bedürfnisse und Bedarfe im Mittelpunkt.
Prävention ist aber weder eine eigenständige Leistung der Pflegeversicherung, die individuell und bedarfsgerecht im Rahmen der Versorgung vereinbart werden kann, noch ist sie ein eigener Qualitätsaspekt im Rahmen der Qualitätsprüfung. Dennoch steht die Frage der Prävention in allen Bereichen der Qualitätsprüfung im Mittelpunkt. Die „Abwehr gesundheitlicher Risiken“ als originäre Aufgabe der Pflege ist in allen Qualitätsaspekten wesentlicher Maßstab der Bewertung der Leistungsfähigkeit der Pflegeeinrichtung und der Qualität der Pflegeergebnisse. Daher gehört auch die Beurteilung einer angemessenen und zielgerichteten Umsetzung präventiver Maßnahmen sowie die Beratung zu Verbesserungsmöglichkeiten fest zum Konzept der Qualitätsprüfung, auch wenn Sie nicht als Einzelergebnis ausgewiesen wird. Dabei würdigt und bestätigt der Austausch und die Beratung zum Thema Pflegeprävention die Bestrebungen der Pflegeeinrichtungen. Zukünftig könnte diese Haltung der Pflege durch ergänzende Anreize zur Durchführung präventiver Maßnahmen weiter gefestigt werden. Insbesondere wenn die wirtschaftliche Attraktivität zur Durchführung für Pflegeeinrichtung primär nur schwer erkennbar ist.